KFZ-Zulassung

Seit dem 01.01.2005 können die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Tuttlingen Führerschein- und Kfz- Abmeldungen nicht nur im Landratsamt Tuttlingen sondern auch auf dem Bürgermeisteramt einreichen.

Da die Gemeinden die Anträge nicht selbst bearbeiten können, sondern lediglich an das Straßenverkehrsamt nach Tuttlingen weiterleiten, dauert diese Verfahrensweise ca. 6 – 8 Tage.

Für den, der es sehr eilig hat, empfiehlt sich – wie bisher – der Weg zur Landkreisverwaltung.

Bei Kfz-Abmeldungen benötigt die Gemeinde:
  • Kraftfahrzeugschein
  • beide Nummernschilder zum Entstempeln
  • Gebühr (Gebührensätze werden durch die Zulassungsstelle festgelegt)
  • Antrag auf Abmeldung
Bei Kfz- Anmeldungen benötigt das Landratsamt:
  • Kraftfahrzeugbrief
  • Kraftfahrzeugschein (wenn das Fahrzeug angemeldet ist)
  • Abmeldebescheinigung (wenn das Fahrzeug abgemeldet ist)
  • Versicherungsbestätigung
  • HU u. AU Bescheinigung
  • Bei minderjährigen Fahrzeughalter, Einverständniserklärung der Eltern.
  • beide Nummernschilder (sofern vorhanden)
  • Gebühr (Gebührensätze werden durch die Zulassungsstelle festgelegt)
  • Kopie des Personalausweises
  • Sepa Lastschrift Einzug Kraftfahrzeugsteuer

 

Bei Führerscheinanträgen benötigt die Gemeinde:
  • Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelles Lichtbild – Sehtest
  • Bescheinigung über Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe
  • bisheriger Führerschein (falls vorhanden)
  • Bescheinigung über ärztliche Untersuchung (nur bei Beantragung der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D u. DE – Gebühr (unterschiedliche Gebührensätze, richtet sich nach der beantragten Führerscheinklasse)