Informationen zur Bundetagswahl am 23.02.2025

Zur Bundestagswahl am 23.02.2025 können Wahlscheine auch in elektronischer Form beantragt werden (§ 27 Abs. 1 Bundeswahlordnung).

Beim Aufruf des Links im PopUp-Fenster auf unserer Webseite erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragungsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt – Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.

Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post/Amtsboten zugestellt. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer.

Die Gemeinde erhält die Stimmzettel für die Bundestagswahl voraussichtlich erst in der 1. Februarwoche und somit können die Briefwahlunterlagen erst im Februar versendet/zugestellt werden!

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht (mehr) vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an meboldt@deilingen.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen der Gemeindeverwaltung, Tel.: 07426/9471-0, E-Mail: meboldt@deilingen.de