Halbseitige Sperrungen der Ortsdurchfahrt, L 435, im Bereich der Hauptstraße 48 und 71

 

Die L 435, Hauptstraße muss auf Höhe der Gebäude Nr. 48 und 71 nacheinander auf der rechten und der linken Seite in der Zeit vom Montag, den 08.07.2024 bis zum Samstag, den 31.08.2024 halbseitig gesperrt werden. Für das Herstellen der Hausanschlüsse an das Stromnetz der Netze BW sind Tiefbauarbeiten in den Gehwegen notwendig, die nur dann ausgeführt werden können, wenn der jeweilige Fahrstreifen und die dazugehörigen Gehwege für den Verkehr gesperrt sind. Der Verkehr wird durch Beschilderungen geregelt. Zur Absicherung der Baustelle ist die halbseitige Sperrung für einige Wochen unumgänglich. Wir bitten die Verkehrsteilnehmer um Verständnis.